
Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein berät und vertritt Betreiber stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen, sowie ambulante Pflegedienste sowohl im Heim- als auch im Pflegerecht. Sein Tätig- keitsfeld reicht u.a. von alltäglichen heim- und pflegerechtlichen Fragen rund um den Betrieb einer Alten- und Pflegeeinrichtung, über Heimvertragsgestaltungen, bis hin zu den komplexen Problemen des Leistungsrechts der Pflegeversicherung. Zudem verfügt er über Erfahrung bei Konfliktlösungen mit den Aufsichtsbehörden sowie in der Vertretung von Heimträgern in ordnungsrechtlichen Verfahren und Verfahren bezüglich der Veröffentlichung von Transparenz- berichten. Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein ist als Autor u.a. für die Fachzeitung CAREkonkret (Vincentz Verlag) tätig.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein liegt im Bereich des Familienrechts. Auf diesem Gebiet vertritt er seine Mandanten und Mandantinnen insbesondere in den Bereichen des Scheidungs-, Ehevertrags- und Unterhaltsrechts.
Seine Tätigkeit im Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Körper- verletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug, etc.) sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (insbesondere nach dem Heim- und dem Straßenverkehrsgesetz) runden das Leistungsspektrum ab.