PHILIPP GRAF VON UND ZU EGLOFFSTEIN
Rechtsanwalt Philipp Graf von und zu Egloffstein studierte Rechts- wissenschaften in Würzburg, Marburg und Gießen. Nach seiner Mitarbeit bei der Heimaufsicht Frankfurt am Main und bei einer auf Heime und Pflegedienste ausgerichteten Anwaltskanzlei in Südhessen gründete er im Jahr 2004 zusammen mit Rechtsanwalt Timo Banff die Sozietät Banff und Graf von und zu Egloffstein.

Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein berät und vertritt Betreiber stationärer Alten- und Pflegeeinrichtungen, sowie ambulante Pflegedienste sowohl im Heim- als auch im Pflegerecht. Sein Tätig- keitsfeld reicht u.a. von alltäglichen heim- und pflegerechtlichen Fragen rund um den Betrieb einer Alten- und Pflegeeinrichtung, über Heimvertragsgestaltungen, bis hin zu den komplexen Problemen des Leistungsrechts der Pflegeversicherung. Zudem verfügt er über Erfahrung bei Konfliktlösungen mit den Aufsichtsbehörden sowie in der Vertretung von Heimträgern in ordnungsrechtlichen Verfahren und Verfahren bezüglich der Veröffentlichung von Transparenz- berichten. Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein ist als Autor u.a. für die Fachzeitung CAREkonkret (Vincentz Verlag) tätig.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Graf von und zu Egloffstein liegt im Bereich des Familienrechts. Auf diesem Gebiet vertritt er seine Mandanten und Mandantinnen insbesondere in den Bereichen des Scheidungs-, Ehevertrags- und Unterhaltsrechts.

Seine Tätigkeit im Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht (z. B. Körper- verletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug, etc.) sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht (insbesondere nach dem Heim- und dem Straßenverkehrsgesetz) runden das Leistungsspektrum ab.

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