Prävention, Beratung, Sicherheit im Heim- und Pflegerecht.
Seit Jahren sind wir für ambulante und stationäre Pflege- einrichtungen
tätig. Aufgrund unserer Spezialisierung können
wir eine umfassende Beratung und eine außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in den speziellen Problemfeldern im
Heim- und Pflegerecht anbieten.
Unser Leistungsspektrum umfasst unter anderem:
- Beratung im Bereich des Sozialgesetzbuches (insb. SGB V, XI, SGB XII) mit Schwerpunkt im Pflege- versicherungsrecht Heimvertrags- und Heimordnungsrecht
- Forderungsmanagement, Inkasso / Beitreibung rück- ständigen Heimentgelts
- WBVG (Wohnbetreuungs- und Vertragsgesetz), Landes- rechtliche Heimgesetze und Rahmenverträge
- Vertragsgestaltung (z.B. vollstationärer Heimvertrag, Kurzzeitpflegevertrag, Tagespflegevertrag und ambulanter Pflegevertrag)
- Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Vertretung gegen über dem Integrationsamt, Fertigung von Ab- mahnungen, Abmahnungsverfahren, Betriebsratsverfahren, Entwicklung flexibler und leistungsbezogener Arbeits- verträge, etc.)
- Schadensersatz- und Haftungsrecht (z.B. bei Dekubitalge- schwüren oder bei Stürzen)
- Vertretung gegenüber Behörden (Heimaufsicht, Pflege- kassen, Sozialämter, etc.)
- Pflegesatzverhandlungen (LQM), Investitionskostenver- handlung, Schiedsstellenverfahren
- Pflegestufenmanagement (Optimierung der Pflegestufen- einordnung und damit der Einnahmesituation)
- Pflegeprüf- und Pflegetransparenzverfahren
- Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. nach dem Heimgesetz) und Strafverfahren (z.B. Verdacht des Abrechnungsbetrugs, Körperverletzung und Tötungsdelikte)
- Betreuungsrecht, Erbrecht
Bei Fragen zu unseren Leistungen rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail an: kanzlei(at)banff-egloffstein.de