Insbesondere durch die vorwiegende Tätigkeit in den Bereichen des Arbeitsrechts und der allgemeinen Vertragsgestaltung vertritt er auch Heim- und Pflegeeinrichtungen in diesen Bereichen. Neben der professionellen juristischen Bearbeitung steht selbstverständlich die Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Aspekte im Vordergrund. Dabei umfasst das ständige arbeitsrechtliche Tätigkeitsspektrum sowohl das individuelle Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Vertretung gegenüber dem Integrationsamt, Fertigung von Abmahnungen, Vertretung in Abmahnungsverfahren, etc.) als auch das kollektive Arbeitsrecht (z.B. Betreuung von Betriebsratswahlen auf Arbeitgeberseite, Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 BetrVG, Anhörungsverfahren gemäß § 102 BetrVG, etc.).
Eine weitere Stärke sind seine besonderen Computer-, Software- und Internetkenntnisse. Aus diesem Grund betreut er sämtliche Mandate, die neben entsprechenden Rechtskenntnissen auch technisches Verständnis der elektronischen Datenverarbeitung erfordern.
Weitere schwerpunktmäßige Tätigkeitsfelder sind neben dem allgemeinen Zivilrecht, das Wettbewerbsrecht, das private und gewerbliche Mietrecht, das Verkehrsrecht sowie das private Baurecht.