Seit vielen Jahren sind wir sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer sehr erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Das Leistungsspektrum umfasst dabei die umfassende Beratung, Betreuung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht.
Die Betreuung unserer Mandanten umfasst sämtliche arbeitsrechtliche Aspekte, beginnend mit der Begründung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen bis hin zu deren Beendigung. Neben der professionellen juristischen Betreuung des individuellen Mandats steht für uns selbstverständlich auch die Einbeziehung betriebswirtschaftlicher Aspekte im Vordergrund.
Beratung und Prozessvertretung bei ordentlichen fristgerechten und außerordentlichen fristlosen Kündigungen
Prüfung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen auch für Führungskräfte
Prüfung und Verhandlung von Abfindungen
Fertigung von Abmahnungen und Vertretung in Abmahnungsverfahren
Beratung und Vertretung im Hinblick auf Arbeitszeugnisse
Beratung und Vertretung bei arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern z. B. hinsichtlich Gehaltsansprüche, Urlaubsansprüche, Mutterschutz, Versetzung, Entgeltfortzahlung, etc.
Prüfung von Verträgen und Vertragsgestaltungen z. B. Entwurf von befristeten und unbefristeten Arbeitsverträgen, Vergütungssystemen, etc.
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 99 BetrVG
Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in Anhörungsverfahren gemäß § 102 BetrVG
Anfechtung von Betriebsratswahlen auf Arbeitgeberseite
Aber auch bei allen anderen arbeitsrechtlichen Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail.