Prävention, Beratung und Vertretung im Wirtschaftssozialrecht

Rechtsanwälte Banff & Graf Egloffstein PartmbB aus Butzbach

Seit rund zwei Jahrzehnten sind wir vorwiegend auch für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen tätig. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir eine umfassende Beratung und eine außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung in den speziellen Problemfeldern des Heim- und Pflegeversicherungsrechts anbieten.

Unter anderem in folgenden Bereichen des Wirtschaftssozialrechts sind wir für Sie tätig:

  • Vertragsgestaltung (z. B. Wohn- und Betreuungsvertrag vollstationäre Versorgung, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Tagespflege)

  • Forderungsmanagement (Beitreibung rückständigen Entgelts, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung)

  • Beratung im Bereich des Sozialgesetzbuches (insbesondere im Pflegeversicherungs- und Sozialhilferecht)

  • WBVG (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz), landesrechtliche Heimgesetze -insbesondere Hessisches Gesetz über Betreuungs- und Pflegeleistungen (HGBP)- und landesrechtliche Rahmenverträge

  • Vertretung gegenüber Behörden (Versorgungsämtern, Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Pflegekassen, Sozialämter, etc.)

  • Pflegeprüf- und Pflegetransparenzverfahren (inklusive Abrechnungsprüfung ambulant)

  • Arbeitsrecht (z.B. Kündigungsschutzverfahren, Vertretung gegen über dem Integrationsamt, Fertigung von Abmahnungen, Abmahnungsverfahren, Betriebsratsverfahren, Entwicklung flexibler und leistungsbezogener Arbeitsverträge, etc.)

  • Schadensersatz- und Haftungsrecht (z.B. bei Dekubitalgeschwüren oder bei Stürzen)

  • Ordnungswidrigkeitsverfahren (z.B. nach den landesrechtlichen Heimgesetzen) und Strafverfahren (z.B. Verdacht des Abrechnungsbetrugs, Körperverletzung und Tötungsdelikte)

Aber auch bei allen anderen Fragen oder Problemen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

 Rufen Sie uns einfach unverbindlich an oder senden Sie uns eine E-Mail.