Ihre Kanzlei bei Ordnungswidrigkeiten

Rechtsanwälte Banff & Graf Egloffstein PartmbB aus Butzbach

Wenn Sie nach einem Ordnungswidrigkeitenverstoß wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung oder Rotlichtverstoß beispielsweise einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid erhalten haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir empfehlen, vor einer Aussage bzw. vor dem Ausfüllen des Anhörungsbogens ohne einen anwaltlichen Rat keine Angaben zu machen, sondern direkt mit uns in Kontakt zu treten. Zudem sollte stets Akteneinsicht genommen werden, um Details zu den bisherigen Ermittlungen zu kennen. Ein Akteneinsichtsgesuch bei der zuständigen Behörde kann ausschließlich durch einen Rechtsanwalt beantragt werden.

  • Geschwindigkeitsverstöße

  • Rotlichtverstöße

  • Abstandsverstöße

  • Lenkzeitverstöße

  • Punkteabbau

Was Sie wissen müssen

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, den Sie als nicht gerechtfertigt betrachten, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Unsere Kanzlei verfügt über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, dessen Expertise sich auch auf das fachverwandte Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts erstreckt. So können wir Sie optimal beraten und eine zuverlässige juristische Einschätzung Ihres Falls vornehmen.

Ihre Kanzlei in Butzbach

Wir beraten und vertreten Sie gerne bei Ordnungswidrigkeiten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin in unserer Kanzlei.

Rufen Sie uns an: