Sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein, beispielsweise aufgrund einer Strafanzeige oder einer Maßnahme der Strafverfolgungsbehörde (Durchsuchung oder Festnahme), so raten wir dringend, schnellstmöglich Kontakt mit uns aufzunehmen und noch keine Aussagen gegenüber der Polizei zu tätigen. Wir beantragen für Sie Akteneinsicht, sagen den Vernehmungstermin bei der Polizei ab und stimmen mit Ihnen nach Durchsicht der Ermittlungsakte und Prüfung der Sachlage eine etwaig abzugebende Stellungnahme ab. Je früher Sie sich an uns wenden, desto besser können wir den Prozess in Ihrem Sinne beeinflussen und Sie vor einem unnötig hohen Strafmaß bewahren.
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